Vorsorge

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse beim Tod eines Versicherten noch ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Leider ist dies nicht mehr der Fall.
Dazu kommt, dass im Falle eines Heimaufenthaltes hohe Pflegekosten auf die Angehörigen zukommen, die selbst große Vermögen aufzehren können.
Das Sozialamt verlangt, bis auf ein Schonvermögen, den Einsatz des gesamten Vermögens.

Immer mehr Menschen treffen auch für ihre eigene Beerdigung Vorsorge, weil sie ihre Angehörigen entlasten, oder selbstbestimmt Ihre Beisetzung planen und festlegen möchten.
Im Vorsorgegespräch kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen geregelt werden. Der Umfang und der Inhalt eines Vorsorgevertrags werden den individuellen Bedürfnissen angepasst.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit eine Willenserklärung zu hinterlegen über die Art (Feuer- oder Erdbestattung) und den Ort Ihrer Bestattung.

Wenn Sie es wünschen, legen wir ein Treuhandkonto für Sie an. Damit sichern Sie sich finanziell über einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam den Inhalt und den finanziellen Rahmen der Bestattungsvorsorge. Das, was Sie für sich festlegen, fließt in den Bestattungsvorsorgevertrag mit ein und zeigt bereits die zu dem heutigen Zeitpunkt zu erwartenden Kosten. Bei dieser Form der Bestattungsvorsorge zahlen Sie den Vorsorgebetrag auf ein Treuhandkonto. Ganz nach Ihren Wünschen wählen Sie dabei zwischen einer Einmalzahlung der gesamten Summe oder einer individuellen Ratenzahlung (ab 100 €). Dieses Konto ist unwiderruflich nur für Ihre Bestattung bestimmt und ist durch uns nur nach Vorlage Ihrer „Sterbeurkunde“ kündbar.

Wie können wir Ihnen helfen?

Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer E-Mail-Adresse mit Ihrem Anliegen.

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Vielen Dank.